„Des Herrn Wort bleibt in Ewigkeit“ - ab 1510 oder später?
‚Wissenschaftliche‘ Fragen zur ältesten Deilinghofer Glocke, der „Domina“


 

 

Wieder - wie im vorigen Gemeindebrief - bringen wir eine Zeichnung (siehe oben) der früheren Deilinghofer Pastorin Sigrun Valentin Bette; dieses Bild ist den „Blättern zur Deilinghofer Kirchengeschichte“, Heft 2, entnommen („...so läuten die Glocken von Deilinghofen“, Deilinghofen 1991, S. 25). VERBUM DOMINI MANET IN AETERNUM (Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit, vgl. Jes. 40, 8 und 1. Petrus 1, 25, ferner: Ps. 119, 89). So heißt es dort in der (von Frau Valentin-Bette abgezeichneten) Glockeninschrift der ältesten Glocke von Deilinghofen, der sog. „Domina“, die Johann Sluick im Jahre 1510 goss. Aber da könnte man schon ins Fragen kommen: Wurde diese Glocke wirklich 1510 gegossen und von Sluick (der z.B. auch 1515 eine Glocke in der alten Kirche von Bochum-Stiepel goss)? Oder muss man 1570 aus der Jahreszahl lesen? Wann die Deilinghofer Domina-Glocke zu datieren ist - 1510 „vorreformatorisch“ oder 1570 „nachreformatorisch“, das wurde auch in unserm Deilinghofer Glockenheftchen erläutert, vgl. BDKG 2, S. 25 und 26, und wir hatten uns aus guten Gründen - wie wir meinen - für die Lesart 1510 entschieden. Vgl. zum Thema der ältesten Deilinghofer Glocken auch: Günther Schulte, Die ‚Domina‘ von Deilinghofen, in: „Der Schlüssel“, Heft 1/1967, S. 12-18, dort S. 17f. besonders zu der Datierungsfrage. Ein altes Standardwerk zur Glockenkunde befasst sich an drei Stellen mit unserer ältesten Glocke: Karl Walter, Glockenkunde, Regensburg 1913, S. 295 Anmerkung 1 und S. 311, Anmerkung 3 alle deutschen Glocken aufgelistet, die den Spruch: „Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit“ bzw. VERBUM DOMINI MANET IN AETERNUM als Inschrift haben; von denen ist die Deilinghofer Glocke, bei König auf auch 1510 datiert, die älteste, ferner wird ebd., S. 377, auf den Glockengießmeister Johann Sluick eingegangen.
Diese Ergänzung verdanken wir einem Bayreuther Promoventen, der sich zur Zeit intensiv mit Glockenkunde beschäftigt, Herrn Peter Kohler. Herr Kohler hat uns eine CD-Rom geschickt, auf dem viele Beispiele seiner Forschungen aufgelistet sind; er befasst sich mit Glockeninschriften und insbesondere mit dem Spruch: „Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit“ bzw. VERBUM DOMINI MANET IN AETERNUM, und ihn interessiert brennend die o.g. Deilinghofer Datierungsfrage. Für ihn ist es nach seinen Forschungen eher eine evangelische Inschrift, die vor der Reformation noch nicht üblich war (vgl. den bekannten Spruch der Protestanten: „Gottes Wort und Luthers Lehr vergehet nun und nimmermehr“). Oder sollte man doch schon in katholischer Zeit den Spruch auf die Glocke gegossen haben? Dann wäre Deilinghofen in ganz Deutschland die große Ausnahme: dass hier die Katholiken schon weiter waren und schon 1510 so was Schönes auf die Glocke taten. Warum nicht?
 

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